Skip to main content

Leader Förderprogramm

Lokale Entwicklungsstrategie

Unser Wegweiser für nachhaltige Regionalentwicklung

Regionale Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichsten Bereichen sowie Vertreterinnen und Vertreter der 17 Mitgliedsgemeinden haben gemeinsam die Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet. Sie dient als Richtschnur für die Entwicklungsschwerpunkte unserer Region und gibt Antworten auf die Frage, welche Projekte in unserer LAG durch das LEADER-Förderprogramm gefördert werden.

Weitere Informationen zum Thema Projekteinreichung erhalten Sie vom LAG-Management.

LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE
LAG Management

Wissenswertes zur LEADER-Förderung

LEADER hat vier Themenschwerpunkte:

  • Wertschöpfung (Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft)
  • Natur und Kultur
  • Gemeinwohl
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Für diese Themenbereiche können LEADER-Projekte eingereicht werden. Für detaillierte Informationen und Beratung steht Ihnen unser LAG-Management gerne zur Verfügung.

Was zeichnet ein LEADER-Projekt aus?

  • Es stimmt mit den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategie überein.
  • Es wird von den Menschen für die Region entwickelt und in der Region umgesetzt.
  • Inhaltlich wird es von der LAG ausgewählt und unterstützt.
  • Es zeichnet sich durch Innovationsgeist aus, folgt neuen Ansätzen und bringt Ideen und Lösungen ein, die für die Region neu und zukunftsweisend sind.
  • Es ist nachhaltig konzipiert, das heißt, seine Wirkung erstreckt sich über das Projektende hinaus.
  • Es fördert die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, Vereinen, Gemeinden und anderen Akteuren der Region.

Förderquoten

Die Förderhöhe für LEADER-Projekte variiert. Grundsätzlich wird zwischen „direkt oder indirekt“ wertschöpfenden und „nicht wertschöpfenden“ Projekten entschieden.

Positiv bewertete NICHT-wertschöpfende Projekte haben einen Grundfördersatz von 40 Prozent. Stimmt die Qualität, dann können diese bis zu drei Zuschläge erhalten.

Direkt wertschöpfende Projekte 30%
Indirekt wertschöpfende Projekte 40%
Grundfördersatz NICHT wertschöpfende Projekte 40%

Ein nicht-wertschöpfendes Projekt kann bis zu drei zusätzliche Förderzuschläge erhalten.

Zuschlag 1: Beitrag zur Standortentwicklung* 10%
Zuschlag 2: Multisektoral angelegte Projekte (mind. 2 Sektoren) 10%
Zuschlag 3: Interkommunale Zusammenarbeit (mindestens 3 Gemeinden) 10%
Zuschlag 4: Förderung der regionalen Identität 10%
Zuschlag 5: Kooperationsprojekte, die alle Gemeinden der LAG involvieren 20%
Zuschlag 6: Beitrag zu Querschnittszielen wie Bildung, Klima und Umwelt, Demografie, Chancengleichheit, Ehrenamt, Kultur sowie betreffend unterschiedliche Ziel-gruppen wie Kinder, Jugendliche, Frauen, Migrant*innen, Menschen mit Behinderung 20%
Kooperationsprojekte mit mindestens einer weiteren Region Kärnten/Österreich/EU 20%

Infos

(*) Dieser Zuschlag bezieht sich auf die Themenfelder Wirtschaft, Arbeit und Mobilität (AF 1 und AF 4/E 4.2) sowie auf den Themenbereich  Innenentwicklung und Attraktivierung der Stadt- und Ortskerne (AF 3/E3.1).

  • Ein nicht wertschöpfendes Projekt kann maximal 3 Zuschläge erhalten
  • Die maximale Förderquote beträgt 80%
  • Die Fördersumme pro Projekt ist mit Euro 100.000,00 gedeckelt, wodurch die Förderquote auch unter 40 Prozent fallen kann
  • Die Untergrenze für förderfähige Projekte liegt bei Euro 5.000,00 förderfähige Gesamtkosten

Folgende Projektinhalte werden nicht unterstützt:

  • Machbarkeitsstudien sowie Marktanalysen
  • Konzeptionen (ausgenommen, Projekte, die einen Beitrag zur Standortentwicklung leisten sowie Projekte die die gesamt Region zum Thema haben und einen Umsetzungsplan beinhalten)
  • Berater-Projekte (außer, sie dienen der strategischen Neuausrichtung / Organisationsentwicklung der LAG)
  • Projekte, die überwiegend Personalkosten enthalten
  • Veranstaltungen (ausgenommen jene, die Teil eines Maßnahmenbündels sind)

Generell gilt:

  • Wenn das Projektvorhaben auf Grund seiner Themenstellung aus anderen (nicht LEADER) Fördertöpfen co-finanzierbar ist, dann sind diese Fördermöglichkeiten anzusprechen
  • Sollten für Vorhabensarten im LE-Programm niedrigere Fördersätze gelten, dann werden diese herangezogen

Projektauswahlkriterien

Hier möchten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Auswahlkriterien für unsere LEADER-Projekte geben. Wir legen großen Wert darauf, dass jedes Projekt, das wir fördern, unseren Kriterien entspricht und einen Mehrwert für unsere Region bietet. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Kriterien.

Zulassungskriterien

Beitrag zur Zielerreichung der LES Ja Nein
Vollständiger Projektantrag
Mind. 1 Projektpartner aus ländlichen Gemeinden der
Region, wenn die Stadt Klagenfurt (PFP) oder eine
Institution aus Klagenfurt Projektpartner ist
Falls marktorientiert und wettbewerbsrelevant: Vorliegen
eines plausiblen Businessplans

Basiskriterien

Gewichtung Wert
0 1 2 3
1 Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans 3
2 Beitrag zur Umsetzung des Masterplans ländlicher Raum Kärnten 3
3 Beitrag zu Demographie_Check: Kärnten2020 3
4 Beitrag zu sektor- und regionsspezifischen Konzepten 3

Inhaltlich, qualitative Kriterien

0 1 2 3
5 Kosten-Nutzen-Relation* 3
6 Ökologische Nachhaltigkeit
(Umgang mit natürlichen Ressourcen) u.a.: Reduktion Energie- und Ressourcenverbrauch, erneuerbare Energie, Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Erhalt Artenvielfalt, Abfallreduktion, Förderung Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonende Mobilität
3
7 Soziale Nachhaltigkeit
(Gestaltung des Lebensraums) u.a.:  Chancengleichheit, integrative Maßnahmen, Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität gesellschaftlicher Gruppen bzw. Generationen, gesellschaftliches Miteinander, Ehrenamt, Partizipation, LLL, Wechselwirkung von Kultur, Gesellschaft, Identität und Integration
3
8 Ökonomische Nachhaltigkeit
(Aufbau regionaler Resilienz) u.a.: Verschränkung Ökonomie und Ökologie, Förderung ökonomischer Diversität, Stärkung regionaler Lieferketten, Beitrag zur Digitalisierung, Förderung von Ausbildung bzw. Qualifizierung, neue Produkte bzw. Dienstleistungen, Erhalt bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
3
9 Förderung Kooperation/Vernetzung 2
10 Gleichstellungsorientierung 2
11 Synergien mit anderen Projekten 3
12 Leitprojektcharakter (schafft Basis für weitere Projekte)* 4
13 Innovationscharakter des Projektes (*) 4
14 Verbindung mehrerer Sektoren 3
15 Förderung regionaler Alleinstellungsmerkmale 4

Ergebnis

Erklärungen zu den Projektauswahl- und Bewertungskriterien

(*) Kosten-Nutzen-Relation: Die Fördermittel dienen nicht nur der Projektumsetzung, ihre Wirkung geht darüber hinaus ─ zum Beispiel:

  • die Projektergebnisse haben eine positive Wirkung auf Themen außerhalb des Projektes (beispielsweise, Maßnahmen, die dazu beitragen, den Lebensraum klimafit zu gestalten, fördern auch die Teilhabe von Senior*innen)
  • das Projekt mündet nach Förderende in eine tragfähige Organisation (=juristische Person)
  • das Projekt bezieht sich auf mindestens drei unterschiedliche Interventionsebenen.
  • Bei wertschöpfenden Projekten ist ein Business-Plan obligat.

(*) Leitprojektcharakter: Das Projekt schafft gute Entwicklungsmöglichkeiten weiterer Projekte.

(*) Innovationscharakter des Projektes ist abhängig vom Projektergebnis (neues Produkt, neue Dienstleistung in der Region), den mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Prozesses (Projektentwicklung, Projektumsetzung), vom Problemlösungsansatz
(neu oder adaptiert), von seiner Umsetzungsmethode (neu oder adaptiert).

(*) Regionale Alleistellungsmerkmale: Dieses Zuschlagskriterium bezieht sich gleichermaßen auf die Region als Wirtschafts- und Lebensraum. Es kommt zum Tragen, wenn das Projekt einen Mehrwert für den Aufbau des regionalen Alleinstellungsmerkmals aufweist.

Damit ein Projekt förderwürdig ist, braucht es mindenstens 82 Punkte. Der Maximal-Score beträgt 138 Punkte.

Alle Entscheidungen sind transparent und nachvollziehbar

Ausgewählte Projekte: Die Projektwerber, *innen erhalten den relevanten Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Projektauswahl- und Genehmigungsgremiums. Angaben, Erläuterungen etc. werden anonymisiert. Im Detail enthält dieser Auszug: Begründungen der positiven Projektauswahl Vermerke zur Einhaltung der Unvereinbarkeitsregelung (falls notwendig).

Abgelehnte Projekte: Projektträger erhalten die gleichen Informationen hinsichtlich des Entscheidungsprozesses in diesem Gremium (siehe ausgewählte Projekte). Zu diesen Erläuterungen bei Ablehnungen kommen ggf. Vorschläge zur Verbesserung des Projekts.

Austria (AMA) eigehalten: Im PAG abgelehnte Projektanträge werden dokumentiert und an die „LEADER-verantwortliche Stelle des Landes Kärnten (LVL)“ weitergeleitet. Diese Projekte bleiben für alle Beteiligten in der AMA-Datenbank sichtbar.

Die Öffentlichkeit wird über den Stand der LES-Umsetzung informiert und zwar mittels Darstellung der ausgewählten Projekte auf der LAG-Homepage (Projekttitel, Name des/der Projektträger*in, Kurzbeschreibung, Projektlaufzeit, Fördermittel); im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Abgelehnte Projekte werden namentlich inkl. Beschluss des Gremiums auf der LAG-Homepage veröffentlicht.

Projektentwicklung
und Projekteinreichung

Bevor Sie mit der Entwicklung Ihres Projekts beginnen, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit dem LAG-Management der LEADER-Region Carnica-Klagenfurt-Umland auf.

Auf diese Weise erhalten Sie von Beginn an die notwendigen Informationen und gewinnen ein klares Verständnis davon, wie der Weg zu einem erfolgreichen LEADER-Projekt aussieht.

LAG Management

Call und
Einreichung

Um LEADER-Projekte einreichen zu können, ist ein „Call“ der LAG erforderlich. Dies sind definierte Zeitfenster, in denen Einreichungen möglich sind.

Sie wollen mehr dazu erfahren? Einfach auf den Button unten klicken.

Projekteinreichung

Viele Menschen an vielen kleinen Orten,
die viele kleine Dinge tun,
können das Gesicht der Welt verändern.